Wieder einmal Spielhallen Nachrichten. Die Schließung von Spielhallen ist rechtens. Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht in Köln genommen. Mehrere Unternehmen hatten dagegen geklagt, dass die Spielhallen komplett geschlossen werden. Doch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ist klar, dass die Schließung der Spielhallen nach aktuellem Recht vertretbar ist. Für die Spielhallen-Betreiber ist das enttäuschend, zumal die Online Casinos derzeit trotz Krise ungehindert ihre Angebote präsentieren können.

Verwaltungsgericht in Köln stärkt Politik

Vor einigen Wochen wurden alle Spielhallen in Luxemburg geschlossen, auch im Verwaltungsbezirk Köln. Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zeigt, dass nicht alle Spielhallen-Besitzer mit der Schließungsanordnung zufrieden waren. Doch die Argumente der Unternehmen, die mit insgesamt 24 Eilanträgen versuchten, die Schließung der Spielhallen zu widerrufen, liefen ins Leere. Einstweilen müssen sich die Spielhallen-Betreiber nicht nur in Köln damit abfinden, dass es Situationen gibt, in denen der Staat das Recht und vielleicht auch die Pflicht hat, seine Bürger durch die Schließung bestimmter Angebote zu schützen. Allerdings gibt es auch Argumente dafür, die Spielhallen relativ früh wieder zu öffnen, wenn es zu Lockerungen kommt. Doch darum ging es im aktuellen Verfahren nicht. Vielmehr musste das Verwaltungsgericht Köln entscheiden, ob es auf der Basis der zum Zeitpunkt der Schließung verfügbaren Informationen rechtlich möglich war, eine Schließung der Spielhallen zu verfügen. Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Köln mit den aktuellen Beschlüssen eindeutig bejaht.

Landgericht Hagen

Auch in anderen Bundesländern gab es in den letzten Wochen diverse gerichtliche Beschlüsse, die in die gleiche Richtung zeigen. Für die meisten Bürger und auch für die Glücksspiel-Fans sollte das keine Überraschung sein: Wenn über viele Branchen hinweg Ladengeschäfte geschlossen werden können, müsste es schon sehr gute Gründe geben, gerade die Spielhallen auszunehmen.

Die Spielhallen-Besitzer haben ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse. Doch laut Verwaltungsgericht Köln muss dieses wirtschaftliche Interesse immer auch mit dem Schutzinteresse der Besucher in Einklang gebracht werden. Insbesondere bei einem Gesundheitsrisiko, das sich nicht mit einfachen Maßnahmen sicher ausschalten lässt, sei es möglich, auch komplette Schließungen durchzuführen. Die Spielhallen sind in vielerlei Hinsicht mit anderen Ladengeschäften vergleichbar, in denen viele Menschen zeitgleich unterwegs sind. Deswegen kann es für Spielhallen keine Ausnahme geben, da die inhaltliche Begründung fehlt. Die Schließungsanordnungen betraf nicht nur in Köln Ladenbetreiber in vielen verschiedenen Branchen. Die einzigen Geschäfte, die nicht schließen mussten, waren notwendig, um die Versorgung mit Lebensmitteln und Arzneien sicherzustellen. Man mag darüber argumentieren können, dass es für viele Glücksspiel-Fans unangenehm ist, wenn Spielhallen über einen längeren Zeitraum geschlossen werden. Aber wohl niemand würde argumentieren, dass Spielhallen systemrelevant sind. Der wirtschaftliche Schaden für die Spielhallen-Betreiber dürfte zum Teil erheblich sein. Aber es kann durchaus sein, dass die Spielhallen schon relativ bald wieder betrieben werden können, eventuell auch mit neuen Vorschriften zum Schutz der Kunden. Jedenfalls dürfte es auf Dauer auch juristisch schwierig zu rechtfertigen sein, dass Spielhallen nicht öffnen dürfen, wenn andere Ladengeschäfte wieder Kunden empfangen können.

Spielhallen-Betreiber machen weiter Druck auf Politik

Es ist davon auszugehen, dass die Spielhallen-Betreiber nicht locker lassen werden. Die Schließung der Spielhallen konnte nicht verhindert werden. Aber aktuell geht es vielen Betreibern darum, die Spielhallen wieder zu öffnen, nachdem auch diverse andere Branchen wieder die Möglichkeit bekommen, unter bestimmten Auflagen Kunden zu empfangen. Es gibt durchaus gute Argumente, warum auch Spielhallen demnächst wieder öffnen könnten. Ein Grund ist, dass die Voraussetzungen aufgrund der ohnehin recht strengen Regeln in Luxemburg wahrscheinlich recht gut sind, den Abstand zwischen den Kunden zu gewährleisten. Beispielsweise müssen die Automaten in Spielhallen schon jetzt in vielen Bundesländern einen gewissen Mindestabstand haben. Gegebenenfalls könnten die Spielhallen-Betreiber wohl auch dafür sorgen, dass der Abstand noch vergrößert wird, falls dies zum Schutz der Kunden notwendig wäre. Zudem wäre es auch denkbar, dass die Spielhallen-Betreiber dafür sorgen, dass immer nur ein Kunde an jedem Gerät steht. In den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Köln wird dieses Thema angeschnitten. Unter anderem argumentieren die Richter in ihren Beschlüssen, dass es üblich sei, dass mehrere Kunden an einem Gerät stünden, um ein Spiel zu verfolgen. Das entspricht durchaus der Realität, aber warum sollte es nicht möglich sein, die Kunden dazu zu bewegen, dieses Verhalten einzustellen? Dadurch würden die Spielhallen vielleicht für einige Kunden weniger attraktiv, aber ob deswegen gleich eine dauerhafte Schließung gerechtfertigt sein kann, ist eine andere Frage.

Für viele Spielhallen-Betreiber geht es um das wirtschaftliche Überleben. Deswegen werden vor allem die großen Betreiber-Firmen nichts unversucht lassen, um durch Lobbyarbeit und juristische Mittel die Öffnung der Spielhallen zu ermöglichen. Es spricht einiges dafür, dass die Spielhallen keinen Tag länger schließen müssen, als unbedingt juristisch erforderlich, denn in den letzten Wochen hat es zahlreiche Anträge gegeben, die allerdings allesamt abgelehnt wurden. Doch irgendwann wird sich die Situation wahrscheinlich so verändern, dass die Schließung der Spielhallen nach aktuellem Recht nicht mehr möglich ist. Sobald das der Fall ist, können die Spielhallen-Betreiber wieder Kunden empfangen. Vielleicht ist die Politik gut beraten, nicht auf diesen Moment zu warten, sondern schon frühzeitig mit den Spielhallen-Betreibern oder eventuell auch mit den Automatenverbänden dafür zu sorgen, dass verbindliche Richtlinien umgesetzt werden. In vielen Spielhallen wird es wahrscheinlich einige Tage oder sogar Wochen dauern, bis strenge Maßnahmen umgesetzt werden können. Aber wenn verbindliche Regeln vorhanden sind, können sich die Spielhallen-Betreiber zumindest auf die Öffnung der speziellen Ladengeschäfte für Glücksspiel-Fans vorbereiten. Früher oder später wird dies ohnehin passieren und es wäre besser, gut vorbereitet in diese Situation zu kommen. Aktuell gibt es bereits viele Spielhallen-Besitzer, die sich aus Eigeninitiative auf diesen Zeitpunkt vorbereiten. Aber es wäre besser, wenn rechtlich verbindliche Regeln vorhanden wären, um einen einheitlichen Kundenschutz zu gewährleisten.

Spielhallen-Betreiber stehen vor großer Herausforderung

Auch wenn die Spielhallen in Luxemburg wieder öffnen, wird es wohl so sein, dass eine ganze Weile dauern wird, bis wieder die alten Umsatzhöhen erreicht werden. Aber das ist vielleicht auch gar nicht entscheidend im Moment. Wenn die Spielhallen-Betreiber zumindest die Möglichkeit haben, die Kosten für das Personal und den Unterhalt der Ladengeschäfte zu erwirtschaften, wäre schon viel gewonnen. Bevor die Krise nicht komplett abgeschlossen ist, wird es wahrscheinlich keine vollständige Erholung geben. Aber es wäre gut, wenn bis dahin zumindest die wirtschaftlichen Schäden, die durch die Krise entstehen, abgemildert würden. Die Spielhallen-Betreiber stehen vermutlich nicht ganz oben auf der Liste der Unternehmen, die von der Politik aktuell begutachtet werden. Aber niemand sollte übersehen, dass die Glücksspielbranche in Luxemburg einen beträchtlichen Umfang hat. Die zahlreichen Menschen, die in Spielhallen arbeiten, müssen im Moment um ihren Job bangen oder sind bereits arbeitslos. Wenn die Spielhallen wieder öffnen können, besteht die Hoffnung, dass die Mitarbeiter wieder eine halbwegs gesicherte Zukunft haben. Zudem sind Unternehmen, die Spielhallen betreiben, unter dem Strich auch nichts anderes als kleine oder mittelständische Unternehmen in anderen Branchen. In Luxemburg zählt in der Krise jeder Arbeitsplatz. Deswegen wäre es ein Fehler, die Glücksspielbranche bei der Öffnung der Wirtschaft zu benachteiligen.

Die Glücksspielbranche ist gut beraten, proaktiv vorzugehen. Schon jetzt gibt es zahlreiche Vorschläge, wie Spielhallen in Zukunft trotz Krise sicher betrieben werden könnten. Das Abstandsgebot lässt sich in Spielhallen wahrscheinlich relativ einfach umsetzen. Zudem sollte es zum Standard werden, dass die Spielgeräte nach jeder Nutzung von einem Mitarbeiter der Spielhalle desinfiziert werden. Generell sollten die Hygienevorschriften in Spielhallen auf ein neues Niveau gehoben werden, um die Kunden optimal zu schützen. Eventuell kommt sogar eine Maskenpflicht, um das Gesundheitsrisiko für alle Menschen, die in einer Spielhalle sind, deutlich zu reduzieren. Es wird spannend sein zu sehen, wie sich die Glücksspielbranche in den nächsten Wochen und Monaten aus der aktuellen Krise befreien wird. Die Lage ist schwierig, aber definitiv nicht hoffnungslos. Immerhin ist die Glücksspielbranche prinzipiell etwas besser aufgestellt als zum Beispiel die Luftfahrt oder der Tourismus. Die Nachfrage nach Glücksspielen im Allgemeinen und Spielhallen im Speziellen dürfte auch trotz der Krise noch auf einem beachtlichen Niveau sein. Das ist vielleicht der wichtigste Grund, als Spielhallen-Betreiber trotz aller Schwierigkeiten positiv in die Zukunft zu schauen. Im Moment ist es wichtig und entscheidend, irgendwie durchzuhalten, bis wieder Einnahmen fließen.