Die Mr Green Online-Spielbank ist nicht zulässig in Luxemburg. Zu diesem Ergebnis kommt das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Urteil. Auch in der zweiten Instanz kann sich der Glücksspielanbieter nicht durchsetzen, obwohl es eine Übergangsregelung für Online-Spielbanken im Rahmen der neuen Glücksspielregulierung gibt. Das Kammergericht Berlin lässt in seinem aktuellen Urteil keinen Zweifel daran, dass die Mr. Green Online-Spielbank in der jetzigen Form in Luxemburg nicht betrieben werden darf. Das Gericht bezieht sich dabei auf das Recht der Aufsichtsbehörden in Luxemburg, das Glücksspiel zu regulieren. Schon seit Jahren ist umstritten, ob die EU-Lizenzen, die Anbieter wie Mr. Green nutzen, in Luxemburg gültig sind. Im Moment gibt es jedoch einen zweiten Faktor, der vom Gericht berücksichtigt werden musste: die neue Glücksspielregulierung.

Mr. Green vor dem Aus in Luxemburg?

Mr Green Freispiele

Im Rahmen der neuen Glücksspielregulierung haben Staats- und Senatskanzleien einen Umlaufbeschluss an die Verwaltungsbehörden geschickt, in dem es im Kern darum geht, die Verfolgung von Online-Glücksspielanbietern bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2024 auszusetzen. Allerdings sieht das Kammergericht Berlin darin keine rechtsverbindliche Duldung der Online-Spielbanken. Nur wenn es eine rechtsverbindliche Duldung gäbe, könnte Mr. Green in der aktuellen Form weitergeführt werden. Das Urteil des Kammergerichts Berlin ist ärgerlich für die gesamte Glücksspielbranche, die im Moment viel Aufwand betreibt, um die Vorgaben der Übergangsregelung einzuhalten. Beispielsweise haben viele Online-Spielbanken bereits ihre Slots auf einen Maximaleinsatz von 1 Euro umgestellt und das künftige Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat umgesetzt.

Schon bei einer Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags war deutlich geworden, dass die Übergangsregelung, die von den Bundesländern vereinbart worden ist, problematisch ist. Um den aktuellen Online-Glücksspielanbietern in Luxemburg die Möglichkeit zu geben, ihre Angebote bis zum neuen Glücksspielstaatsvertrag fortzuführen, haben sich die Bundesländer auf diese Übergangsregelung geeinigt. Aber während die Sportwettenanbieter umgehend Lizenzen bekommen haben, müssen sich die Betreiber von Online-Spielbanken weiter gedulden, vielleicht sogar bis Mitte 2024. Angesichts des aktuellen Urteils des Kammergerichts Berlin wäre es vielleicht angebracht, die Lizenzvergabe für die Online-Spielbanken, die unter der neuen Glücksspielregulierung in Luxemburg verfügbar sein sollen, zu beschleunigen. Auf diese Weise würde Rechtssicherheit für die Betreiber geschaffen werden. Letztlich liegt es im Interesse der Bundesländer, die für die Regulierung zuständig sind, in den nächsten Monaten unnötige juristische Verfahren zu vermeiden. Eine Gefahr ist das Entstehen eines Schwarzmarkts. Bei den Sportwettenanbietern ist es durch die schnelle Lizenzierung gelungen, nahezu den kompletten Markt auf einen Schlag in die Rechtssicherheit zu überführen. Das sollte auch das Ziel bei der Lizenzierung der Online-Spielbanken sein.

Gefahr für Glücksspielanbieter in den nächsten Monaten?

Das aktuelle Urteil des Kammergerichts Berlin setzt Mr. Green unter Druck. Aber die zweite Instanz ist nicht die letzte Instanz und deswegen hat Mr. Green nur noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, um in die nächste Instanz zu gelangen. Ob es dazu kommt, wird sich bald zeigen. Das aktuelle Urteil legt jedoch den Finger in eine Wunde, die eigentlich mit der neuen Glücksspielregulierung geschlossen werden sollte. Doch schon frühzeitig gab es von Juristen Kritik an der Übergangsregelung, die von den Bundesländern beschlossen worden ist. Rechtsverbindlichkeit ist durch eine derartige Übergangsregelung nicht zu erreichen. Das zeigt auch das aktuelle Urteil des Kammergerichts Berlin. Diese unschöne Episode in der Geschichte der Glücksspielregulierung in Luxemburg dürfte niemanden überraschen. Aber es sind nur noch wenige Monate bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags. Insofern sollte es möglich sein, eine pragmatische Regelung zu finden, um juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Letztlich kann niemandem damit gedient sein, wenn sich kurz vor Einführung der Glücksspielregulierung deutsche Gerichte mit Glücksspielanbietern nach dem alten Recht auseinandersetzen müssen. Spätestens am 1. Juli 2024 kann Mr. Green in Luxemburg eine Lizenz für Online-Glücksspiele bekommen.

Es bleibt zu hoffen, dass die künftige Glücksspielregulierung rechtssicher gestaltet ist. Es wäre für die Bundesländer, aber auch für die künftige deutsche Glücksspielbehörde ein riesiges Problem, wenn Gerichte die Glücksspielregulierung durch Urteile einschränken oder komplett kassieren würden. Durch die Gewaltenteilung sind die Gerichte unabhängig und müssen sich deswegen nicht nach den Wünschen und Forderungen des Gesetzgebers richten. Deswegen ist es wichtig, dass juristisch einwandfreie Regeln geschaffen werden, die am Ende dann auch die Gerichte akzeptieren. Es gibt einige Juristen, die im Detail Kritik am neuen Glücksspielstaatsvertrag üben. Ob das am Ende dazu führt, dass einige Regelungen nicht Bestand haben werden, bleibt abzuwarten. Es wäre für alle Glücksspiel-Fans in Luxemburg schön, wenn die neue deutsche Glücksspielregulierung die Situation für die Marktteilnehmer verbessern würde. Bedauerlicherweise müssen sich aber die Glücksspielanbieter, die im Moment in Luxemburg aktiv sind, trotz Befolgung der Übergangsregelung darauf einstellen, dass es noch zu juristischen Verfahren kommen kann. Bedauerlicherweise haben es die Bundesländer nicht geschafft, eine rechtssichere Übergangsregelung hinzubekommen. Aber vielleicht führt das Urteil des Kammergerichts Berlin dazu, dass nachgebessert wird.