Bei einem Online-Glücksspiel eine Luxusvilla im Wert von 1,5 Millionen Euro gewinnen? Eine kurze Weile lang konnten in Südfrankreich viele Menschen zumindest davon träumen, ein wertvolles Haus mit Tennisplatz und Pool zu gewinnen. Allerdings lief das Glücksspiel nicht besonders lange, denn als die Behörden mitbekamen, dass kein normaler Hausverkauf stattfand, sondern eine Online-Verlosung, wurde die Aktion schnell beendet. Vielleicht sorgt aber das nun entstehende Presseecho dafür, dass vielleicht doch noch ein Käufer für das luxuriöse Anwesen gefunden werden kann.

Parlament FrankreichKein Käufer gefunden – warum nicht online verlosen?

Für Brigitte und Christophe Demassougne war die 450 Quadratmeter große Villa für mehr als 20 Jahre Heimat und Arbeitsplatz. Im beeindruckenden Gästehaus im malerischen Cénac-et-Saint-Julien in Südfrankreich empfing das Paar regelmäßig zahlende Besucher. Zum Luxusanwesen, das im 18. Jahrhundert entstanden ist, gehört ein Tennisplatz, ein Swimmingpool, mehrere aufwendige gestaltete Gärten und diverse Ställe. Diese Auflistung macht deutlich, dass der Schätzwert in Höhe von 1,5 Millionen Euro ganz sicher nicht zu hoch angesetzt ist. Trotzdem gelang es den beiden Hausbesitzern bislang nicht, einen Käufer zu finden. Kurz vor der Rente möchte das Paar die Villa verkaufen und den Ruhestand genießen.

Da es offensichtlich schwierig ist, einen Käufer für ein derart spezielles Anwesen zu finden, kam das Paar auf die Idee, eine Online-Verlosung zu starten. Jeder Interessent weltweit durfte teilnehmen. Ein Los kostete 13 Euro. Mit der Verlosung war ein Quiz verbunden, bei dem die Teilnehmer mehrere Fragen beantworten mussten. Beispielsweise ging es darum zu schätzen, wie wertvoll ein antikes Buch mit aufwendiger Kalligrafie ist. Selbstverständlich handelte es sich bei den im Quiz vorkommenden Gegenständen um Dinge aus der Luxus-Villa. Die Resonanz war riesig. Bis zum Stopp der Verlosung wurden über 20.000 Lose verkauft, sodass die Einnahmen bereits bei 260.000 Euro lagen.

Französische Regulierungsbehörde spielt nicht mit

Glücksspiel ist auch in Frankreich staatlich reguliert. Für die zuständige Regulierungsbehörde war auf den ersten Blick klar, dass die Online-Verlosung nichts rechtens ist. Mit Verweis auf ein Gesetz aus dem Jahr 2014 wurde die Verlosung behördlich gestoppt. Allerdings gibt es noch ein kleines Schlupfloch: Wenn Brigitte und Christophe Demassougne nachweisen können, dass es sich nicht um ein Online-Glücksspiel handelt, darf die Verlosung weitergehen. Da die Fakten aber sehr offensichtlich sind, wird es wohl nicht dazu kommen. Die beiden Lotterie-Veranstalter haben bereits angekündigt, das Geld an alle Teilnehmer zurückzuzahlen. Angesichts der großen Teilnehmerzahl dürfte das eine aufwendige Geschichte werden.

In vielen Ländern ist es verboten, privat Glücksspiele zu veranstalten. Das betrifft nicht nur Online-Glücksspiele. Auch für ein landbasiertes Casino sind in der Regel aufwendige Genehmigungsverfahren erforderlich. Manchmal ist auch nur der Staat als Veranstalter von Glücksspielen aktiv. Es ist ein bisschen bedauerlich, dass die Gesetze so streng sind, dass nicht einmal eine kreative Aktion wie die aktuelle Villa-Verlosung stattfinden kann. Die Argumentation der staatlichen Behörden ist nachvollziehbar, aber vielleicht wäre es an der Zeit, für solche Ausnahmesituationen neue gesetzliche Regeln zu schaffen. Als der Gesetzgeber das Online-Glücksspiel in Frankreich regulierte ging es ganz sicherlich nicht darum, die Verlosung einer privaten Villa zu verbieten.

Auch in Luxemburg wäre Verlosung nicht möglich

In Luxemburg bestimmt der Staat, welche Glücksspiele zugelassen sind und nicht. Es gibt zwar einen großen Graubereich, von dem unter anderem auch seriöse Online Casinos profitieren. Aber grundsätzlich gilt, dass es ohne staatliche Genehmigung nicht möglich ist, ein Online-Glücksspiel zu veranstalten. In Luxemburg wäre dem Veranstalter der Verlosung genauso wie in Frankreich der Wohnsitz zum Verhängnis geworden. Glücklicherweise gibt es nicht viele Menschen, die das Problem haben eine Luxus-Villa nicht verkaufen zu können mangels kaufwilliger Interessenten. Dafür gibt es aber sehr viele Menschen, sowohl in Frankreich als auch in Luxemburg, die davon träumen ein luxuriöses Anwesen zu bewohnen. Vielleicht sollte auch der deutsche Gesetzgeber darüber nachdenken, wenigstens für private Verlosungen von Immobilien eine Ausnahme zu machen. Alle Erfahrungen der letzten Jahrzehnte legen aber nahe: Dazu wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht kommen.