Novomatic-Tochter AdmiralBei der Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment AG gibt es Grund zur Freude. Denn mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) konnte das Unternehmen nun noch einen Erfolg verbuchen. Denn mit dem Urteil schließt sich der OGH an vorangegangene Urteile des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) und des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) an, die bereits bekräftigt haben, dass das Glücksspielmonopol weder dem Unionsrecht widerspricht, noch dem Verfassungsrecht. Für die Admiral Casinos & Entertainment AG bedeutet das, dass man sich nun richtig in den Kampf gegen das illegale Glücksspiel stürzen kann, das der Novomatic-Tochter ungerechtfertigterweise Konkurrenz macht. Die Lizenzen liegen schließlich bei Admiral.

Urteil ist eindeutig

In seinem Urteil bemängelt der OGH, dass in einigen Fällen die „glücksspielrechtlichen Verbote“ missachtet wurden und es sich daher auch um die unlautere Aufstellung von Automaten gehandelt hat. Das Verbot der Aufstellung der Automaten sowie die Lizenzerteilung für Admiral ist nach dem OGH demnach auch keine Einschränkung, die gegen das europäische Recht und die Rechtssprechung des EuGH verstoße. Auch gegen das österreichische Recht gibt es so keinen Verstoß, weswegen die Behauptung des Beklagten, es gäbe eine Inländerdiskriminierung, nicht bestätigt werden kann. Vielmehr gebe es dafür noch nicht einmal Anhaltspunkte, wie das OGH bekräftigte. Für Admiral hat dieses Urteil natürlich eine sehr große Auswirkung, da lange Prozesse nun der Vergangenheit angehören können.

Novomatic-Tochter Admiral freut sich über das Urteil des OGH

Bei Admiral kann man prinzipiell schon einmal die Korken knallen lassen. Schließlich wird sich dadurch sehr viel ändern. Der Kampf gegen illegale Automatenbetreiber kann so schließlich noch schneller vollzogen werden. Denn bei den Klagen haben die von Admiral beklagten Parteien immer auf Verzögerung gespielt und jedes Mal die Rechtmäßigkeit des Glücksspielmonopols prüfen lassen. Das dürfte sich mit diesem Urteil des OGH nun erübrigt haben, da es ja eindeutig besagt, dass nichts daran gegen das europäische und österreichische Recht verstößt. Für die aufgeflogenen illegalen Glücksspielbetriebe dürfte es nun schneller sehr teuer werden. Verzögern können sie nämlich so gut wie nichts mehr. Auch im Sinne des Spielerschutzes ist das Urteil natürlich, wie Dr. Monika Poeckh-Racek, die Vorstandsprecherin von Admiral bekräftigte. Und damit hat sie sicherlich nicht unrecht. Schließlich genießen Spieler in illegalen Spielstätten keinerlei Rechte und können so vielleicht auch „abgezockt“ werden. Und das ist sicherlich weder im Sinne des Staates noch des Spielers. Nicht umsonst werden Lizenzen für den Betrieb von Spielautomaten vergeben.

Schon Auswirkungen bemerkbar

Für die Admiral Casino & Entertainment AG hat das Urteil vom OGH übrigens schon für eine positive Wirkung gesorgt. Denn das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat bereits ein Berufungsverfahren eines illegalen Betreibers aufgrund des Urteils vom OGH abgewiesen. Denn der Beklagte hatte vor dem VfGH in erster Instanz verloren und wollte nun weiter klagen. Diese Berufung wurde aber nun schon abgewiesen, weil das OLG Wien das Urteil vom VfGH bestätigt hatte. Schließlich bietet das Urteil vom OGH nun keinerlei Rechtsgrundlage mehr, um noch mehr Instanzen in solchen Verfahren zu durchlaufen. Die unionsrechtliche Konformität wurde schließlich bezüglich des Glücksspielgesetzes und des Glücksspielmonopols hinreichend begründet. So hat das OLG Wien entschieden, dass „ somit das Verfahren im Sinne einer Klagestattgebung entscheidungsreif“ ist. Damit dürften sich auch künftig alle Fragen erübrigt haben und Urteile zügig rechtskräftig gesprochen werden. Die illegalen Spielbetreiber haben damit eine Niederlage hinnehmen müssen, die die Luft für sie enger werden lässt.