Das sind doch wirklich gute Nachrichten! Ab dem Jahr 2024 wird das Land Nordrhein-Westfalen mehr von dem Geld, dass es durch jede Form des Glücksspiels generiert, an gemeinnützige Vereine, Organisationen und Institutionen ausschütten. So lautet eine Mitteilung, die die CDU mit der FDP soeben gemeinsam herausgegeben hat. Aktuell geht man von einer Summe aus, die insgesamt 100 Millionen Euro betragen wird und die dann jährlich in die Wohltätigkeit fließen soll. Soeben wurde vom Landeskabinett in Düsseldorf eine Anhebung um rund 13 Millionen Euro abgesegnet. Die Regierungsfraktionen hatten zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt. Es wird zudem erwartet, dass allein die Konzessionseinnahmen, die NRW von der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG (Westlotto) erhält, im nächsten Jahr wieder „moderat steigen“ werden. Auch mittelfristig rechnet niemand mit einem ernstzunehmenden Rückgang. Ein Rückgang der Anmeldungen bei seriösen Online Casinos wie beispielsweise betsson, Sunmaker oder Rizk ist ebenfalls nicht zu erwarten. Eher im Gegenteil! Sie erfreuen sich nach wie vor einer beständig wachsenden Beliebtheit. Und die staatlichen Einnahmen von den Online Spielbanken, die im kommenden Jahr eine Lizenz für Luxemburg erhalten, werden dann ebenfalls in gemeinnützige Zwecke fließen.

Glücksspielstaatsvertrag regelt die Verteilung

Glücksspiel StaatsvertragUm gemeinnützige, soziale, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu fördern wurden seit dem Jahr 2014 rund 87 Millionen Euro verwendet, die aus Glücksspielabgaben stammen. Dieser Betrag wurde in der Zwischenzeit nicht mehr erhöht. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass ein nicht unerheblicher Teil aus diesen Einnahmen dementsprechend eingesetzt wird. Dies betrifft nicht nur die Einnahmen aus dem populären Lotto 6 aus 49, sondern auch aus Oddset Wetten, Spiel 77, Fußballtoto und Rubbellosen. Wörtlich heißt es in § 30 HHG 2019 zum Thema Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen: 
1. Zweckgebundene Verausgabung von Glücksspieleinnahmen - Aus den Einnahmen aus dem Fußball-Toto, der Lotterie "KENO", der Lotterie "Eurojackpot", der Losbrieflotterie mit sofortigem Gewinn Entscheid, den Zusatzlotterien "Spiel 77" und "PLUS 5" wird für Zwecke im Sinne von § 10 des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag vom 13. November 2012 (GV. NRW. S. 524), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. 2018 (GV. NRW. S. 244) geändert worden ist und aus den Einnahmen aus Oddset-Wetten wird für Zwecke im Sinne von § 21 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag ein Festbetrag in Höhe von 87.300.000,- Euro zweckgebunden verausgabt.“ Und in Punkt 2, bei dem es um die Regelung im Haushaltsplan geht, heißt es weiter: „In den Erläuterungen zu den jeweiligen Einnahme Titeln sind die zweckgebundene Verausgabung, der Vorwegabzug an die Hilfseinrichtungen für Spielsüchtige, die Destinatäre sowie der Verteilungsschlüssel verbindlich festzulegen.“

Kein Rückgang der Einnahmen in Sicht

In ihrer Mitteilung schrieben die beiden Politiker Bodo Löttgen (ehemaliger CDU Generalsekretär in NRW und aktueller Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion) und Christof Rasche (Vorsitzender der FDP Landtagsfraktion in NRW): „Von den Abgaben aus dem Glücksspiel profitieren Sportverbände, die Kunststiftung des Landes, der Naturschutz, Stiftungen für Heimat- und Kulturpflege und die Wohlfahrtspflege. Die Bedeutung dieser sogenannten Destinatäre für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen ist außerordentlich hoch. Ab 2024 wird erwartet, dass die Konzessionseinnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen von Westlotto erhält, moderat steigen und dass mittelfristig nicht mit einem Rückgang zu rechnen ist. Dies ist im Haushaltsplanentwurf 2024 entsprechend berücksichtigt. Es ist daher folgerichtig, vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Einnahmen aus Glücksspiel den Fixbetrag für die Destinatäre zu erhöhen. Das heißt, dass die großen Sport-, Sozial- und Jugendverbände in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen können. Seit dem Jahr 2014 hat es nämlich keine reale Erhöhung gegeben. Insgesamt wollen wir das Volumen von 87,3 auf 100 Millionen Euro erhöhen, also um gut 15 Prozent. Damit würdigen wir die gute und wichtige Arbeit, die die die Destinatäre leisteten, gerade im Bereich des Ehrenamts.“ Unter diesem Hintergrund wurde die Ergänzungsvorlage, die die Anhebung vorsah und die das Kabinett für den Haushalt 2024 eingereicht hatte, auch anstandslos durchgewunken.

Anhebung kommt kurz nach der Preiserhöhung

Um mal einen Vergleich anzustellen: In 2019 haben nordrhein-westfälische Spielerinnen und Spieler knapp 1,6 Milliarden Euro für Produkte aus dem staatlichen Lotto Sortiment ausgegeben. Früheren Angaben der Lottogesellschaft Westlotto zufolge war es ein Jahr zuvor mit 1,62 Milliarden Euro sogar noch ein kleines Bisschen mehr. Die Umsätze von Lotto und Toto betrugen Luxemburgweit im Jahr rund 7.3 Milliarden Euro. Laut Glücksspielstaatsvertrag sieht der Verteilungsschlüssel hierbei folgendermaßen aus: 17 Prozent fallen auf die Lotteriesteuer. 50 Prozent erhalten die Spieler als Gewinnausschüttung. 12 Prozent gehen an die zahlreichen Vertriebspartner sowie Annahmestellen und sind darüber hinaus für die laufenden Betriebskosten vorgesehen. Die verbleibenden 23 Prozent werden unter gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Institutionen aufgeteilt und fließen in die Bereiche Kultur, Sport, Soziales, Denkmal- und Umweltschutz.

Der vorliegende Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags erfolgte nur kurze Zeit nach der letzten Preiserhöhung für Lotto 6 aus 49. Seit dem 23. September dieses Jahres müssen Spieler statt einem Euro inzwischen 1,20 Euro pro Tippfeld aufwenden.