Wenn dieses Urteil Signalwirkung hat, dann wird es nochmal spannend. Das Landgericht Traunstein hat im Oktober die Betreibergesellschaft Zecure Gaming Limited, mit seinem Online Spielbanken-Angebot Mr. Green, zu einer Rückzahlung von 25.283,- Euro verurteilt. Ein Spieler aus Luxemburg hatte gegen die Online Spielbank wegen illegalem Glücksspiel geklagt und erhielt nun Recht. Ein bisher einmaliger Vorgang in Luxemburg und das vor dem Hintergrund des kommenden neuen Glücksspielstaatsvertrags und dem Kompromiss auf Duldung von Online  Glücksspielangeboten.

Ein bitterer Tag, aber für wen eigentlich?

Österreich Gesetz GlücksspielIrgendwie hatte da wohl niemand mehr mitgerechnet. Auf der Ziellinie des neuen Glücksspielstaatsvertrags gibt es noch einmal erhebliche Unruhe auf dem juristischen Sektor. Zwar versuchten und versuchen einige Landesregierungen immer noch gegen Anbieter von Online Glücksspiel vorzugehen, aber dies mit eher mässigem Erfolg. Auch hatte man gedacht, dass die Ausarbeitung des Übergangskompromisses bis zur Ratifizierung des neuen Glücksspielstaatsvertrags für Ruhe sorgen sollte – im Kern sieht der Kompromiss vor, dass Online Spielbanken, die jetzt schon die Auflagen des neuen Vertrages erfüllen, geduldet werden – aber es kommt noch einmal Unruhe auf. Das Landesgericht Traunstein verurteilte in einem Versäumnisurteil Mr. Green zu Zahlung oben genannter Summe auf folgender Grundlage: „Die Beklagte hat nach § 823 Abs. 2 BGB dem Kläger Schadensersatz zu leisten und hierzu gemäß § 249 Abs. 1 BGB die erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Die Beklagte hat gegen § Abs. 4 des 1. Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Luxemburg (1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag) verstoßen, wonach das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist. Bei dem Staatsvertrag handelte sich um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl. 2024, § 823 Rn. 75).“  Daneben ergibt sich der Rückzahlungsanspruch aus dem Bereicherungsrecht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, da die Zahlungen von Spielern ohne Rechtsgrundlage erfolgen. Im Urteil heißt es weiter: „Der Kläger kann seinen Anspruch daneben auch auf § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB stützen, da seine Zahlungen an die Beklagte rechtsgrundlos erfolgten. Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels auf der Internet Domain der Beklagten ist nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrages verboten ist. Ob dieses Glücksspiel am Sitz der Beklagten erlaubt ist, ist unerheblich, da deutsches Recht anwendbar ist. Da es sich um ein verbotenes Glücksspiel handelt, ist § 762 Absatz 1 Satz 1 BGB, nach dem grundsätzlich das aufgrund eines Spiels Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, nicht anwendbar (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl. 2024, § 763 Rand 3).“

(K)ein Grund zum Feiern

Die Münchener Anwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB freut sich auf alle Fälle, hat sie doch den Kläger erfolgreich vertreten. Die CLLB ist u.a. auch spezialisiert auf Klagen gegen Online Spielbanken und wirbt nun mit ihrem Erfolg. Sie ist bereit: „ ... sämtliche Verfahren gegen Casinobetreiber in Luxemburg zu finanzieren, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Verlust je Casino € 10.000,00 plus X, Casino hat seinen Sitz auf Malta und Vollständiger Spieler-Kontoauszug des Casinos, bzw. DSGVO Auskunft liegt vor“. Da hofft die Kanzlei selbstverständlich auf regen Zuspruch und vielen Mandantinnen und Mandanten. Natürlich ist dieses Angebot für Spielerinnen und Spieler sehr verlockend. Summe X verloren und schon versucht man sich den Verlust zurück zu holen. Von einer Illegalität wusste man nichts und wurde getäuscht, dass man beim Glücksspiel auch verlieren kann. Aber so lange Gerichte diese Klagen zulassen, hat man offensichtlich das gute Recht, sein Recht einzufordern. Dies gilt übrigens auch bei unseren Nachbarn in Österreich, wo in letzter Zeit ebenfalls einige Klagen gegen Online Spielbanken erfolgreich waren, mit der Begründung, dass die Online Spielbanken keine gültige österreichische Lizenzierung haben und eine Lizenz aus Malta nicht ausreichen würde. So ist es in Urteilen des Landesgerichts Salzburg und des Oberlandesgerichts Linz nachzulesen, die beide argumentieren, dass die Transaktionen des Anbieters als rechtsgrundlos anzusehen seien, da das genutzte Automatenspiel im Internet gegenwärtig ausschließlich bei einem lizenzierten österreichischen Anbieter legal sei. Im Zuge dieser Klage durch einen Spielsüchtigen, der durch alle Instanzen geklagt hatte, wurde auch Mr. Green in Österreich schon zu einer Rückzahlung von 130.000,- Euro verurteilt. Weitere Klagen gegen Mr. Green laufen und summieren sich auf umgerechnet 600.000,- Euro. Der Kläger hatte seit 2016 insgesamt 750.000,- Euro in der Online Spielbank verloren. Das Verfahren kann sich aber noch über Jahre hinweg ziehen. In Luxemburg hofft man, dass die Klagewelle spätestens im neuen Jahr vorbei ist, wenn der neue Glücksspielstaatsvertrag unter Dach und Fach ist und die Rechtssicherheit liefert, die jetzt wohl noch nicht gegeben ist. Bis dahin wird es voraussichtlich noch zu dem ein oder anderen interessanten Urteil kommen.