AutomatenspieleIn Österreich geht kaum jemand so energisch gegen die Betreiber von Spielotheken vor, die keine offizielle Lizenz zum Betrieb von Spielautomaten haben, wie der der Glücksspielkonzern Novomatic aus Gumpoldskirchen. Durch die unterschiedlichen Gesetze der einzelnen Bundesländer zum Thema „Kleines Glücksspiel“, welches in einigen komplett verboten und in anderen wiederum nur den konzessionierten Betreibern erlaubt ist, ergibt sich eine Gesamtsituation, die es gerade kleineren Firmen äußerst schwer macht, gegen die großen einheimischen Unternehmen zu konkurrieren. Während die CASAG mit ihren Video Lottery Terminals, die sich von normalen Spielautomaten nur durch den auf einen zentralen Server ausgelagerten und dort überwachten Zufallsgenerator unterscheiden, sich um die Landesgesetze nicht scheren muss, da die VTL`s unter die bundesweite Lotterielizenz fallen und Novomatic bei der Vergabe von Konzessionen für das „Kleine Glücksspiel“ sowieso fast immer bedacht wird, kämpfen die kleinen Aufsteller nicht nur gegen das finanzielle Ungleichgewicht, sondern auch gegen die Glücksspielgesetzgebung im Allgemeinen in Österreich, die für Viele als nicht vereinbar mit der europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gilt. Seit Jahren "schleift" Novomatic Mitbewerber vor Gericht, wenn das Unternehmen der Meinung ist, dass hier nach österreichischem Recht illegale Automatenspiele  betrieben werden. Auf Grund der langen Dauer, die diese Gerichtsverfahren bis zum Urteilsspruch benötigen, dem anschließenden Weg durch sämtliche Instanzen und dem Warten auf die endgültigen Entscheidungen einiger anhängiger Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof, der ein für alle mal klären soll ob das österreichische Glücksspielgesetz nun EU-konform ist oder nicht, konnten viele der Betreiber der Zockerbuden ihre Geschäft mit den Spielautomaten über Monaten und teilweise Jahre recht einfach weiterbetreiben. Mit dieser Praxis ist nun Schluss, denn zur Freude von Novomatic hat der OGH nun diesem Treiben einen Riegel vorgeschoben.

Österreich hat, ähnlich wie Luxemburg und die Schweiz, mit dem eigenen Glücksspielgesetz zu kämpfen und möchte um jeden Preis eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes, sowohl terrestrisch, als auch für Internetcasinos, verhindern. Bis heute ist nicht abschließend geklärt, ob die jeweiligen Gesetze dieser Länder nun mit dem EU-Recht konform gehen oder nicht und so ist auch das Thema Lizenzen für Online Casino weiterhin ein graues Feld.

Der OGH will nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten

In Österreich herrscht beim Thema Glücksspielgesetzgebung bei den verschiedenen Gerichten eine große Uneinigkeit darüber, ob dieses Werk nun EU-rechtswidrig ist oder nicht. Während die meisten obersten Justizbehörden, wie der OGH, der Meinung sind, dass alles mit den Standards innerhalb der Europäischen Union vereinbar ist, melden andere Instanzen wie das Landesgericht Korneuburg und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erhebliche Zweifel an und haben deshalb den EuGH angerufen, um eine endgültige Klärung des verzwickten Sachverhaltes herbeizuführen. Auf Grund dieser bisher ausbleibenden Urteilssprechung der höchstrichterlichen Instanz in Europa, gingen bisher viele Betreiber der illegalen Spielautomaten den juristischen Weg, Anträge auf Unterbrechung des Revisionsverfahrens zu stellen, bis die Entscheidung durch den EuGH getroffen wird und damit wirklich feststeht, ob die betriebenen Geldspielgeräte tatsächlich illegal sind oder nicht. Diese Praxis wird nun nicht mehr funktionieren, denn nach der Meinung des OGH ist das österreichische Glücksspielgesetz definitiv EU-konform und somit bedarf es auch keinerlei Wartens auf das Urteil des EuGH. Aus diesem Grund wurde deshalb nun ein solcher Antrage auf Unterbrechung des Revisionsverfahrens,der durch einen oberösterreichischen Betreiber gestellt wurde, abgewiesen. Er hatte sich ebenfalls auf die noch anhängige Klärung der eingebrachten Zweifel des Landesgerichts Korneuburg und des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich beim EuGH berufen. Selbstverständlich begrüßte Novomatic als Kläger die Entscheidung des OGH ausdrücklich, denn dadurch werden in Zukunft die Verfahren deutlich beschleunigt und die Möglichkeiten der Angeklagten, sich gegen den Konzern zu wehren, massiv beschnitten. Für die Gerichte in Österreich mag dies nun zu einer deutlicheren Verminderung des Aufwands bei ähnlichen Verfahren bedeuten, allerdings ist es schon ein wenig seltsam, dass hier das oberste Gericht in der Alpenrepublik so sehr von der eigenen Meinung überzeugt ist, dass es keinerlei Gründe sieht, erst einmal auf die Beurteilung des gesamten Sachverhaltes durch den EuGH zu warten, der im schlimmsten Falle am Ende alles wieder über den Haufen wirft.

Novomatic wertet diese Entscheidung des OGH natürlich als vollen Erfolg und so ließ es sich auch der neue Pressesprecher Bernhard Krumpel nicht nehmen, der eigenen Freude Ausdruck zu verleihen: „Das ist ein wichtiger Schritt, der Klarheit schafft. Dadurch erwarten wir uns eine drastische Beschleunigung der anhängigen und zukünftigen Verfahren gegen illegale Spielbetreiber.“ Mehr als 300 Klagen hat der Konzern mittlerweile vor Gericht eingebracht.

Auch beim Thema Lizenz für Spielautomaten in Niederösterreich kann Novomatic einen Sieg vermelden

Nicht nur beim Kampf gegen illegale Betreiber von Spielautomaten, bei dem Novomatic immer wieder gern darauf hinweist, wie gern sie die Behörden bei der Durchsetzung des geltenden Rechts behilflich sind und natürlich, ebenfalls nach eigener Meinung, damit auch einen wesentlichen Beitrag im Bereich Jugend- und Spielerschutz leisten, konnte der österreichische Glücksspielkonzern einen wichtigen Sieg erringen. Auch beim leidigen Thema der Lizenz zum Betrieb von Spielautomaten in Niederösterreich gab es nun einen Erfolg zu feiern. Nachdem im vergangenen Jahr österreichische Gerichte Novomatic sowohl bei der geplanten Übernahme der CASAG, beim Bau neuer Casinos, als auch bei den Lizenzen fürs „Kleine Glücksspiel“ gewaltige Steine in den Weg gelegt hatten, scheint das neue Jahr wohl deutlich besser zu laufen, denn Novomatic wurde nun erneut der Konzessionsbescheid zum Betrieb der über 1.300 Spielautomaten in Niederösterreich durch die Landesregierung zugeschickt. Zwar konnten diese Geldspielgeräte auch nach der Aufhebung der Erlaubnis durch den Verwaltungsgerichtshof im vergangenen, dank eines Novomatic freundlichen Passus, noch für 18 weitere Monate betrieben werden, doch herrscht für das Unternehmen nun Rechts- und Planungssicherheit. Die neue Konzession ist bis zum 9. März 2027 gültig, sofern die österreichischen Gerichte nicht wieder einmal, wie so oft, später zu einer anderen Auffassung kommen.

Im Jahr 2012 wurde Novomatic, als einzigem Bewerber, schon einmal die Konzession zum Betrieb des „Kleinen Glücksspiels“ in Niederösterreich erteilt. Allerdings hatten hier wegen mangelnder Transparenz die Mitbewerber, darunter der deutsche Konzern Gauselmann, gegen diese Entscheidung geklagt und vor Gericht gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof kam damals zu dem Schluss, dass die Erlaubnis für Novomatic rechtswidrig wäre, da zum Einen von möglichen drei Lizenzen nur eine erteilt wurde und zum Anderen die Mitbewerber auch keinerlei Akteneinsicht in den Ablauf der Ausschreibung gewährt wurde. Diese vom Gericht angemahnte Gewährung der Einsicht hat die Landesregierung nun mittlerweile nachgeholt und den Konzessionsentscheid erneut zugesandt.