Das wird sicherlich kein Zuckerschlecken. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag warten gewichtige Aufgaben auf die Behörden und nicht nur auf die neu zu gründende Glücksspielaufsichtsbehörde, die ihren Sitz ja bekanntlich in Halle/Sachsen-Anhalt haben wird. Auch die in den einzelnen Bundesländern für das Glücksspiel zuständigen Behörden werden eine Menge Arbeit zu bewältigen haben. Zudem darf sich auch die Finanzbehörde über neue Arbeit freuen, und wer jetzt schon neue Mammutaufgaben bewältigen muss, sind die Justizbehörden. Die Entscheidung für den neuen Glücksspielstaatsvertrag betrifft also nicht nur eine Behörde, sondern zieht ihre Kreise durch sehr viele unterschiedliche Behörden und Ämter. Und wenn man die Bau-Behörden auch noch mit hinzu zieht, die neue stationäre Spielhallen genehmigen müssen oder können, so werden diese Kreise noch größer.

Behörden stehen mit Glücksspielstaatsvertrag vor immensen Aufgaben

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Eine der dringendsten Aufgaben der Behörden wird sicherlich die Abwicklung der Lizenzvergabe für neue oder bestehende Online Casinos sein. Dies ist erstmal Ländersache, doch wird die neue Glücksspielbehörde dort auch das ein oder andere Wort mitzureden haben. Seit Oktober letzten Jahres gibt es so etwas wie eine Duldung von Online Casinos, die die kommenden Auflagen des neuen Vertrages schon erfüllt hatten bzw. sie anpassten. Diese Anbieter können sich nun um die neuen Lizenzen bewerben. Aber auch neuen Anbietern steht dieser Weg natürlich offen. Es wird bei der Prüfung in erster Linie darum gehen, ob wirklich alle Auflagen erfüllt sind oder nicht, was insbesondere den Spielerschutz betrifft, auf den besonders Wert gelegt wird. Dazu gehören verschiedene Instrumentarien, die dies gewährleisten sollen. Eine Prüfung des Alters ist dabei unablässig, aber auch schon bekannt. Wirklich neu ist das Einzahlungslimit von 1.000,- Euro pro Monat. Diese Überprüfung sollte aber technisch gesehen keine Schwierigkeit darstellen und somit auch leicht zu erfüllen sein. Schwieriger wird es mit der Spielersperre, die in einer zentralen Datei münden soll. Dies bedeutet, dass Spielerinnen oder Spieler, die ein auffälliges Spielverhalten zeigen, gesperrt werden können. Ihre Daten werden dann an eine zentrale Datei übermittelt und dort weiterverarbeitet. Wird ein Spieler oder eine Spielerin für ein Online Casino gesperrt, so gilt diese Sperre allerdings auch für alle anderen Casinos.

Die Überwachung liegt zwar auf Seiten des Anbieters, aber auch hier steht die neue Glücksspielbehörde vor der Aufgabe, dieses ebenfalls zu kontrollieren. Sicherlich wird auch der Datenschutz und die damit aufkommenden Fragen die Behörden bundesweit beschäftigen.  Denn eigentlich bedeutet dies in der Praxis, dass die Betreiber ihre Kundendaten weitergeben müssen, und damit verstoßen sie gegen geltende Datenschutzbestimmungen. Man darf gespannt sein, wann es dazu die ersten Klagen geben wird. Überhaupt kann man davon ausgehen, dass die Justizbehörden auch vor einer Mammutaufgabe stehen werden. Nicht nur in Bezug auf Datenschutzbestimmungen, sondern auch in Bezug auf die allgemeine Lizenzvergabe. Denn die Anbieter, die keine deutsche Lizenz erhalten oder sich darum bemühen, werden sich sicherlich auf die Dienstleistungsfreiheit im europäischen Rahmen berufen und gegen die geplante deutsche Lizenzvergabe klagen. Der Spieß wird quasi umgedreht, aber die Beschäftigung für die Justizbehörden bleibt.

Zahlreiche Behörden sind involviert

Eine Behörde wird sicherlich auch nicht über zu wenig Arbeit zu klagen haben. Die Finanz- bzw. Steuerbehörden sehen noch eine Menge Arbeit auf sich zukommen, da die geplante Besteuerung von Einsätzen beim Spiel aktuell für reichlich Diskussionsstoff sorgt. In einem ersten Schritt ist geplant, die Steuer von acht Prozent für den Einsatz am Spielgerät den Betreibern anzulasten. Wenn diese aber 94 bzw. 98 Prozent des Einsatzes an die Spieler wieder auszahlen, so bleibt ihnen bei dieser Höhe der Besteuerung eigentlich gar kein Gewinn bzw. noch nicht mal eine Einnahme übrig und damit lohnt sich dieses Geschäftsmodell überhaupt nicht mehr. Wird die Besteuerung aber auf den Spieler oder die Spielerin umgelegt, so wandelt sich das Bild. Hier besteht also auch noch Handlungsbedarf.

Geht man jetzt einmal von den Online Casinos zu den stationären Spielstätten über, so werden auch hier, wie eingangs erwähnt, Behörden mit ins Boot geholt, die sich um die korrekten Ausführungen der Bedingungen des neuen Glücksspielstaatsvertrages kümmern müssen, wie z.B. auch die Bauaufsichtsbehörde. Diese ist für die Vergabe für den Standort von Spielhallen verantwortlich. Auch das Ordnungsamt wird involviert sein, obliegt es doch deren Einflussgebiet, z.B. die Aufstellung von Spielautomaten in Gaststätten oder anderen Einrichtungen zu kontrollieren. Über mangelnde Arbeit wird sich sicherlich keine der Behörden beklagen können, wobei viele schon in ihren Aufgaben geübt sind, während die neue Glücksspielbehörde vor ganz neuen Herausforderungen steht. Hoffen wir, dass sie diese in der Zukunft für alle Seiten zufriedenstellend meistern kann und wird.